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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

Für Aufträge gelten nachfolgende Bedingungen, die der Käufer mit Auftragserteilung anerkennt. Sie haben auch dann Gültigkeit, wenn der Vertragspartner zu seinen Bedingungen einen Auftrag erteilt oder bestätigt hat. Sämtliche Nebenabreden, die mit diesen Bedingungen und/oder den weiteren Einzelheiten des Auftrages nicht übereinstimmen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung, um verbindlich zu sein. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

§2 Preise

Meine Angebote erfolgen stets freibleibend und müssen durch mich bestätigt werden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweilig gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ab Lager, soweit nicht anders vereinbart.

§3 Mehr- oder Minderlieferung

Über- oder Unterlieferung bis 10% behalte ich mir vor.

§4 Lieferung

Meine Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Teillieferungen sind mir gestattet. Verpackungskosten werden von mir berechnet. Rollgeld, Postzustellungsgebühren und Mehrkosten für Eil- u. Expressversand gehen zu Lasten des Käufers.

§5 Anlieferung von Kundenware

Die mir zum Bedrucken, Beflocken, Färben und sonstiger Veredelung zugesandten Materialien sind nach meinen Angaben frei Haus anzuliefern. Fehlmengen und Verunreinigungen der Ware bei Anlieferung und Rücksendung gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern mir kein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen wird.

§6 Lieferung an Neukunden

Erstlieferungen an Neukunden erfolgen grundsätzlich per Nachnahme oder Vorauskasse.

§7 Auslandslieferungen

Auslandslieferungen erfolgen per Nachnahme, Vorauskasse oder Akkreditiv.

§8 Zahlung

Meine Lieferungen und Leistungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug werden übliche Bankzinsen und Mahngebühren berechnet.

§9 Eigentumsvorbehalt

Die von mir gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher bestehender Forderungen mein Eigentum. Der Käufer ist berechtigt, die von mir gelieferten Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs unter der Voraussetzung weiter zu veräußern, dass er gleichzeitig die aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen an mich abtritt. Die Abtretung gilt von mir angenommen. Der Käufer ist ermächtigt, diese Forderungen so lange für mich einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Das Recht zur Weiterveräußerung entfällt bei Zahlungseinstellung des Käufers. Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder verpfänden noch einem Dritten zu Sicherheit übereignen noch mit sonstigen Rechten Dritter belasten. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für weiterbearbeitete Waren.

§10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist Überlingen am Bodensee. Als Gerichtsstand gilt – auch für Wechsel- und Scheckklagen – ausdrücklich Freiburg im Breisgau als vereinbart. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§11 Aufrechnungsverbot

Das Recht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen wird ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

§12 Reklamationen

Bei offensichtlichen Mängeln müssen Beanstandungen meiner Lieferungen und Leistungen spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware erfolgen. Nach Ablauf der Frist entfällt die Gewährleistung für derartige Mängel. Gewährleistungsansprüche sind grundsätzlich auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Nur wenn diese endgültig fehlgeschlagen sind, hat der Kunde das Recht, Wandlung oder Minderung zu verlangen.

Handelsübliche oder geringfügige Abweichungen in Qualität, Gewicht, Form, Ausrüstungen und Farbe sind unvermeidbar und berechtigen nicht zur Beanstandung.

Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung.

Rücksendungen bedürfen meiner Zustimmung und haben frei zu erfolgen, andernfalls kann die Annahme verweigert werden.

Beim Empfang der Sendung sind etwaige äußere Schäden oder Differenzen bei der Paketanzahl mir sofort schriftlich anzuzeigen.

Bei Lohndruckaufträgen hafte ich nur für von mir zu vertretende Mängel der Druckausführung, nicht für die Eignung der mir angelieferten Waren.

Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln, die sich aus Nichtbeachtung der Ware beiliegenden Gebrauchs- und Waschanleitungen ergeben, sind ausgeschlossen. Den Nachweis hat der Käufer zu erbringen.

§13 Haftung bei Lohnware

Die mir zur Bearbeitung/Veredelung zugesandte Ware ist Eigentum meines Kunden und muss durch ihn gegen jeglichen Untergang versichert sein. Ich hafte nur, sofern mir ein schuldhaftes Verhalten im Umgang mit dem Eigentum des Kunden nachgewiesen wird. Die Haftung beschränkt sich auf den Einkaufswert der untergegangenen Ware, der durch Vorlage der Einkaufsrechnung nachzuweisen ist.

§14 Druckunterlagen

Druckunterlagen, die von mir angefertigt werden, bleiben mein Eigentum, auch wenn sie dem Käufer in Rechnung gestellt werden. Eingesandte Druckvorlagen, Farbkarten, Briefings jeder Art erhält der Kunde nach Auftragserfüllung auf Verlangen zurück.

§15 Termine

Ist ein verbindlicher Liefertermin vereinbart worden und kann dieser von mir nicht eingehalten werden, komme ich erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist in Verzug. Im Falle des Verzuges bestehen Regressansprüche nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 16 Schlussbestimmung

Soweit vorstehend nicht anders bestimmt, gelten die Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie.